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Stadtsenat der Stadt Wels

In der achtköpfigen Stadtregierung, dem Stadtsenat, stellen die Sozialdemokraten drei, FPÖ drei und ÖVP zwei Mitglieder.

 

 

Entscheidungen, die dem Gemeinderat bzw. Stadtsenat zur Beschlussfassung vorliegen, werden insgesamt in 11 Ausschüssen vorberaten, in denen die Parteien gemäß ihrer Mandatsstärke vertreten sind.

Ausschüsse des Gemeinderates der Stadt Wels (pdf-Dokument)

 

Auszug aus dem Statut der Stadt Wels, LGBl.Nr. 8/1992 idgF.:

 

§ 28 - Zusammensetzung und Wahl

(1) Der Stadtsenat besteht aus dem (der) Bürgermeister (Bürgermeisterin), drei Vizebürgermeistern (Vizebürgermeisterinnen) und vier weiteren Mitgliedern, die den Titel "Stadtrat" ("Stadträtin") führen. Der Anspruch im Gemeinderat vertretener Fraktionen auf Vertretung im Stadtsenat bestimmt sich nach Abs. 3. Ein(e) direkt gewählte(r) Bürgermeister (Bürgermeisterin), der (die) einer Fraktion angehört, die nach Abs. 3 keinen Anspruch auf Vertretung im Stadtsenat hat, ist beratendes Mitglied des Stadtsenats; die Zahl der Stadträte (Stadträtinnen) erhöht sich in diesem Fall um eins. (Anm: LGBl. Nr. 82/1996, 18/1997, 1/2005)

 


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